Eine der weniger Möglichkeiten bei der Abgeltungssteuer zu variieren ist bei den Aktienanleihen gegeben, wenn Verluste vor der Fälligkeit der Aktienanleihe anfallen. Anleger prüfen deshalb vor Fälligkeit, in welchen Verlustverrechnungstopf Sie die Verluste einbuchen lassen wollen. Nicht jede Spekulation geht auf. Deshalb entscheiden Anleger sich für die Chance, um in der nächsten Zeit gering von der Abgeltungssteuer betroffen zu werden. So ist auch der Freistellungsauftrag betroffen, denn durch Verluste könnte der Freistellungsauftrag für andere Kapitalerträge wieder wirksam werden.